Allgemein:
Gesetzlich Versicherte erhalten die Therapie von der Krankenkasse bezahlt, Privatpatienten erhalten ihre Kosten von der jeweiligen Privatversicherung erstattet.
Abrechnung über Privatversicherung
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Kosten für Psychotherapie werden in der Regel nach Antragstellung und Bewilligung
durch einen Gutachter von Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfe erstattet. Die Erstattung hängt dennoch von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag ab. Wir unterstützen Sie gerne
dabei, die Kostenübernahme mit Ihrer privaten Krankenkasse vor Aufnahme einer Psychotherapie zu klären. Die ersten fünf Sitzungen, die sogenannten probatorischen Sitzungen – bezahlen die privaten
Kassen in der Regel ohne vorherige Bewilligung.
Die Abrechnung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) bei privaten Krankenkassen und Beihilfestellen.
Beihilfe
Die Beihilfestelle erstattet bei Vorliegen einer behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankung nach Antrag des Psychotherapeuten einen Teil der Kosten, der Rest
wird nach Antrag meist von Ihrer privaten Krankenversicherung übernommen.
Selbstzahler
Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, die Behandlung selbst zu bezahlen. Das Honorar für Selbstzahler basiert auf der Gebührenordnung für Psychotherapeuten
(GOP). Als Selbstzahler entfällt für Sie jegliche Bürokratie mit Ihrer Krankenversicherung.